Kfz-Zulassungsservice Gisela Walter

Kurzzeitnummer (früher "Rote Nummer")


Wir holen für Sie eine Kurzzeitnummer für die Dauer von 5 Tagen für Probe- und Überführungsfahrten - auch mit Versicherung - im Landkreis Esslingen.


Ihr Wohn- bzw. Firmensitz oder der Standort des Fahrzeugs muss im Landkreis Esslingen sein.


Wir benötigen außer einer Vollmacht und einer Ausweiskopie bzw. eines Firmennachweises auch die Kopie des Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite).


Sollte die gültige HU-Untersuchung nicht im Fahrzeugschein eingetragen sein, benötigen wir auch eine Kopie dieser Untersuchung. Ansonsten kommt ein Vermerk nur für Fahrten zu Prüforganisationen bzw. zu Werkstätten in unmittelbarer Nähe in den Fahrzeugschein.


Bevor Sie ins angrenzende EU-Ausland mit Kurzzeitkennzeichen fahren ( nur mit gültiger HU möglich), erkundigen Sie sich bitte, ob dieses auch anerkannt wird. Bei Schwierigkeiten im Ausland kann leider keine Haftung übernommen werden.

Sollten Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie einen Empfangsbevollmächtigten im Landkreis Esslingen benennen und seine Ausweiskopie vorlegen. UNSER SERVICE UNTERSCHREIBT KEINE EMPFANGSVOLLMACHT!


Bitte nutzen Sie folgenden Vordruck:  Empfangsvollmacht

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